In vielen Familienbetrieben ist es üblich, dass Ehepartner, Kinder oder andere Familienangehörige ohne Entgelt mitarbeiten oder aushelfen. Doch unter welchen Voraussetzungen kann die Gebietskrankenkasse in solchen Fällen ein Versicherungsverhältnis begründen und Beiträge einfordern? Bei der Frage, ob ein Dienstverhältnis oder familienhafte Mitarbeit vorliegt, handelt es sich stets um eine Einzelfallbeurteilung.
Detaillierte Informationen zur unentgeltlichen Mitarbeit von Familienangehörigen sind auf der Webseite der Österreichischen Gesundheitskasse zu finden.
Quelle: Österreichische Gesundheitskasse Stand Jänner 2024