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AutorenbildCornelia Aigner

Homeoffice-Pauschale: Ein Überblick

Seit 1.1.2021 wurden steuerliche Vergünstigungen für Tätigkeiten im Homeoffice eingeführt. Voraussetzung dafür ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In diesem Merkblatt werden rein inländische Sachverhalte behandelt. Die Regelungen sind vorerst bis zum Jahr 2023 befristet.

Als Homeoffice-Tage gelten nur jene Tage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird. Arbeitet man beispielsweise nur den halben Tag in der Wohnung und fährt nachher in das Büro oder auf Dienstreise, so liegt kein Homeoffice-Tag vor.


TIPP: Führen Sie von Anfang an monatliche Aufzeichnungen über die Homeoffice-Tage. Diese können in der Gehaltsabrechnung laufend berücksichtigt werden.

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